Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkverträge
Adams Motorentechnik
Inhaber: Naramsin Issa
Industriestraße 7, 33034 Brakel
Telefon: 05272 3933475
USt-ID: DE360978171
www.adamsmotorentechnik.com
Stand: 01.01.2023
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Werkleistungen zwischen Adams Motorentechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss und Angebotsbindung
Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, bzw. vom Auftraggeber unterschrieben und an den Auftragnehmer zugesandt. Voraussetzung für die Gültigkeit ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe relevanter Informationen durch den Auftraggeber sowie ggf. eine Vor-Ort-Besichtigung des Fahrzeugs.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich so vereinbart wurden. Zusätzliche Arbeiten, die im Verlauf der Instandsetzung erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten. Nach Zerlegung eines Motors ist der Auftraggeber verpflichtet, einen etwaigen Nachtrag zum Auftrag innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich freizugeben.
3.1. Geltungsbereich der Motorinstandsetzung
Unsere Leistungen im Rahmen der Motorinstandsetzung beziehen sich ausschließlich auf den angelieferten Rumpfmotor (d. h. Motorblock mit Zylinderkopf, ohne Anbauteile oder Nebenaggregate). Eine Prüfung, Instandsetzung oder Haftung für mitgelieferte Anbauteile, Nebenaggregate oder weitere Fahrzeugkomponenten erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die vollständige Zahlung ist vor Fahrzeugübergabe per Überweisung oder in bar zu leisten. Eine Übergabe erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Zahlungsverzug berechtigt zur Zurückbehaltung des Fahrzeugs sowie zur Geltendmachung von Verzugszinsen und Standgeld in Höhe von 15 € netto pro Kalendertag.
5. Abbruch von Arbeiten und Rücktransport
Bricht der Auftraggeber den Auftrag ab oder nimmt das Fahrzeug nicht ab, trägt er sämtliche bis dahin angefallenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (110 € brutto pro Stunde) und eventueller Abschleppkosten (2,40 € brutto pro km). Ein Rücktransport ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
6. Abnahme und Gefahrübergang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Mitteilung über die Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Mit Ablauf von drei Werktagen nach Fertigstellungsanzeige geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Erfolgt die Abholung nicht binnen fünf Werktagen, wird ein tägliches Standgeld fällig. Eine Probefahrt durch den Auftragnehmer ist zur Qualitätssicherung zulässig; hierfür nachgetankter Kraftstoff wird berechnet.
6.1. Anlieferung und Abholung
Der Ausbau, die Anlieferung sowie die spätere Abholung des Motors erfolgen auf Kosten und Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt weder den Ausbau noch den Einbau des Motors in das Fahrzeug. Auch ein Abhol- oder Bringservice für Fahrzeuge wird nicht angeboten.
7. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche eingebauten Teile im Eigentum des Auftragnehmers. Darüber hinaus steht dem Auftragnehmer ein gesetzliches Pfandrecht gemäß § 647 BGB an dem in seiner Obhut befindlichen Fahrzeug zu. Der Auftraggeber tritt sämtliche Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Verbindung an den Auftragnehmer ab, soweit dies zur Sicherung der Forderung erforderlich ist.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährt eine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) für 12 Monate ab Abnahme bzw. Gefahrübergang. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Die Nachbesserung erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Fremdreparaturen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung anerkannt. Ersatzteile des Auftraggebers sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Ersatz- oder Mietfahrzeuge während der Bearbeitungsdauer besteht nicht. Die Gewährleistung entfällt bei:
– unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder Wartung,
– Tuning, Motorsportnutzung oder Softwaremanipulation,
– Verwendung nicht genehmigter Teile,
– Missachtung von Herstellerangaben,
– Weiterfahrt trotz erkennbarer Mängel.
Für Anbauteile, die nicht durch den Auftragnehmer ausgetauscht wurden (z. B. Injektoren, Turbolader), wird keine Gewähr übernommen.
8.1. Haftungsausschluss für Montagekosten
Im Gewährleistungsfall übernimmt der Auftragnehmer keine Kosten für den Aus- oder Einbau des Motors, auch nicht für Transport-, Diagnose- oder Werkstattkosten. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die vom Auftragnehmer überholten Motorbestandteile.
8.2. Anbauteile und Nebenaggregate
Falls bei der Motorüberholung durch den Auftragnehmer neue Anbauteile oder Nebenaggregate (z. B. Wasserpumpe, Ölpumpe, Sensoren etc.) mitgeliefert oder verbaut wurden und sich nachträglich ein Defekt oder eine Undichtigkeit zeigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, das jeweilige Teil eigenständig auszubauen und auf eigene Kosten zur Prüfung und ggf. zum Umtausch an den Auftragnehmer zurückzusenden. Auch in diesen Fällen übernimmt der Auftragnehmer keine Montagekosten, keinen Aus- oder Einbau sowie keine Folgeschäden.
8.3. Anlieferung, Abholung und Reklamation
Im Falle einer Reklamation oder eines Gewährleistungsanspruchs ist der Auftraggeber verpflichtet, den betroffenen Motor oder das betroffene Bauteil ausgebaut und auf eigene Kosten an den Auftragnehmer zurückzusenden. Eine Prüfung oder Bearbeitung erfolgt nur bei vollständig ausgebautem und angeliefertem Motor bzw. Teil. Ein- und Ausbaukosten sowie Transportkosten werden nicht übernommen.
9. Einfahrvorgaben
Nach einer Motorinstandsetzung ist eine Einfahrphase von 5.000 km einzuhalten. In dieser Zeit ist auf hohe Drehzahlen, starke Beschleunigungen und Volllastbetrieb zu verzichten. Der erste Ölwechsel ist nach 1.000 km durchzuführen, weitere alle 8.000 km. Der Auftraggeber hat die Ölwechsel nachzuweisen.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme von Garantien uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Für mittelbare Schäden wird nicht gehaftet, soweit gesetzlich zulässig.
11. Alt- und Tauschteile
Ausgebaute Altteile werden durch den Auftragnehmer entsorgt, sofern der Auftraggeber nicht vor Beginn der Arbeiten deren Rückgabe verlangt. Herstellertauschteile sind grundsätzlich rückgabepflichtig und hiervon ausgenommen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung verarbeitet. Es gilt die auf der Website www.adamsmotorentechnik.com einsehbare Datenschutzerklärung.
13. Gerichtsstand und Rechtswahl
Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Brakel. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Versandrisiko
Der Versand des Motors erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Es wird empfohlen, eine geeignete Transportversicherung abzuschließen. Bei Transportschäden ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Spediteur unverzüglich mitzuteilen und den Schaden dokumentieren zu lassen.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
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